Unsere Führerscheinklassen

Übersicht

Klasse B - Auto

Kft bis 3,5 t zGM bis 9 Sitzplätze, auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zGM der Kombination an:Bis 3,5 t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B.
Bis 4,25 t zGM Kombinationsgewicht ist einje Fahrschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumnetiert wird.
Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre
Vereinfachte Gewichtsberechnung nur bei Neuerwerb oder Umschreibung.

BE – Auto mit Anhänger

Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger.
Anhänger über 7kg zGG und nicht mehr als 3,5 t.
Mindestalter: 17 Jahre bei begleitetem Fahren / 18 Jahre

B196 - Motorrad, 125 ccm und max. 11 kW

Seit dem 31.12.2019 haben Besitzer der Klasse B die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) in Deutschland zu führen.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in der Fahrschule:​
- 4 mal 90 Minuten Theoretische Ausbildung​mind.
- 5 mal 90 Minuten praktische Ausbildung

Die fahrpraktischen Unterrichtseinheiten werden in den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ausgebildet. Diese beinhalten also auch die Ausbildung auf Kraftfahrstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit.

A – Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg,
20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
Keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr.

A1 – Motorrad, 125 ccm

Leichtkrafträder bis 125 ccm, bis 11 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Wegfall der 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige.

A2 – Krafträder mit Leistungsbeschränkung

Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.

AM – Roller, 50 ccm / vorher Kl. M

Zwei- oder Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, max 45 km/h bbh bzw. 4 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Die Klasse Am löst die bisher nicht harmonisierten Klasse M und S ab.

L - Zugmaschinen

Der Führerschein Klasse L ist für Zugmaschinen, die für den Einsatz in Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und auch dort genutzt werden.
Die Zugmaschinen selbst dürfen nicht mehr als 32 km/h schnell sein. Fährst Du mit Anhänger(n) ist 25 km/h die Höchstgrenze.
Außerdem darfst Du mit dem Führerschein Klasse L selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bewegen.
Sie dürfen ebenfalls nicht schneller als 25 km/h sein. Anhänger an diesen Fahrzeugen sind erlaubt.
Mindestalter 16 Jahre.
Eine Fahrausbildung ist nicht vorgesehen.
Diese ist ebenfalls wie bei der Klasse M in der Führerscheinklasse B enthalten.

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